Rücktritte: Ab diesem Prüfungszeitraum (WiSe 22/23) gelten die neuen Rücktrittsregelungen. Weiter Informationen zum Verfahren finden Sie unter Rücktritt von Klausuren (PO 2022).
Prüfungsausschuss Informatik
Der Prüfungsausschuss ist für die Studiengänge Informatik (B.Sc./M.Sc.) sowie Technische Informatik (B.Sc./M.Sc.) zuständig. Der Prüfungsausschuss zuständig für die Organisation von Prüfungen sowie Aufgaben gemäß der Prüfungsordnungen.
Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständige Ansprechpartnerin im Akademischen Prüfungsamt:
- Frau Kirstie Kohlmetz (Informatik)
kirstie.kohlmetz@zuv.uni-hannover.de - Frau Marie Schollbach (Technische Informatik)
marie.schollbach@zuv.uni-hannover.de
Anträge sind ausschließlich über das Akademische Prüfungsamt einzureichen.
Besetzung
Sachbearbeitung
- Kerstin Gries (Assistenz der Vorsitzenden)
Zuständig für: Informatik und Technische Informatik
kerstin.gries@et-inf.uni-hannover.de | +49 511-762-14201.
Mitglieder
- Prof. Lohmann (Vorsitz), Zuständig für: Anträge aller Art, Anerkennungen Informatik
pa-inf-vorsitz@sra.uni-hannover.de | Sprechstunde. - Prof. Peissig (Stellv. Vorsitz), Zuständig für: Anerkennungen Technische Informatik
peissig@ikt.uni-hannover.de | Sprechstunde. - Prof. Rohs, Fachstudienberatung Informatik
michael.rohs@hci.uni-hannover.de - apl. Prof. Becker, Mitarbeitervertreter,
xmb@hci.uni-hannover.de - Herr Krage, Studentischer Vertreter
pruefungsausschuss@finf.uni-hannover.de
Stellvertreter
- Prof. Ewerth
- Prof. Vollmer
- Herr Oberschulte, Mitarbeitervertreter
- Herr Prahst, Studentischer Vertreter
Was ist Ihr Anliegen?
- Ob eine Prüfung vorgezogen werden können liegt im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.
- Die Anmeldung für eine vorgezogene Prüfung ist erst möglich, wenn bereits 120 LP im Bachelor erbracht wurden.
- Es dürfen maximal 30 LP vorgezogen werden.
- Eine bestandene vorgezogene Prüfung wird von Amts wegen anerkannt. Eine erneute Teilname (beispielsweise zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.
- Bei Nichtbestehen werden die Versuche gezählt.
Vordrucke:
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- BaFöG Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung
- § 48 Abs. 1 BaFöG
Sind sie dann an der LUH immatrikuliert, sollten Sie die Anerkennung der Leistungen beantragen. Dafür genügt ein kurzer Antrag, die entsprechenden Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
- Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden ist
- Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
- Bitte schicken Sie uns vorab alle Unterlagen inklusive des Annerkennungsformulars (im Excel-Format) per E-Mail zu.
- Bitte sehen Sie von Rückfragen in den ersten drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen ab. Wir melden uns bei Ihnen.
Eine Besprechung des Anliegens mit dem Studienberater wird empfohlen. Zur Vereinfachung der Bearbeitung stehen Ihnen die unten stehenden Excel-Tabellen zur Verfügung. Aufgetragen sind die Module im jeweiligen Studiengang. Tragen Sie in die erste freie Spalte jeweils die bereits erbrachte Lehrveranstaltung ein, die Sie für äquivalent halten. Rechts daneben bei Leistungen, die nicht an der LUH erworben wurden, die Semesterwochenstunden. Daneben tragen Sie die erworbenen Leistungspunkte ein, und die jeweiligen Noten der Leistungen durch Komma getrennt. Die Durchschnittsnote wird vom Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die angegebenen Leistungen äquivalent sind. Dabei sind die Modulbeschreibungen eine Entscheidungsgrundlage, auch zur Abschätzung der Tiefe der vermittelten Kompetenzen. Dann werden die Noten verrechnet und Leistungspunkte im Studiengang der LUH vergeben.
Folgende weitere Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:
- Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
- Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden ist
- Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Technischen Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Technische Informatik
- § 10 Prüfungsordnung
- § 7 Abs. 3 NHG
- Lissabon-Konvention
- § 15 Prüfungsordnung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Schwerbehindertenausweis, wenn die Behinderung des Studiums evident ist oder
- ein fachärztliches Gutachten und/oder das Gutachten eines anerkannten Therapeuten, das einen Nachteilsausgleich begründet und unterstützt
- § 16 Prüfungsordnung
- § 2 Abs. 1 SGB IX
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Folgende Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:
- Bei Krankheit Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit, andernfalls Nachweise für die vorgebrachten Gründe
- § 15 Abs. 2 Prüfungsordnung
- den Abschluss des Studiums oder
- die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Anträge
Anträge können formlos, aber grundsätzlich schriftlich und in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift an das Akademische Prüfungsamt gestellt werden. Die Einreichung eines Antrags ist auch per E-Mail-Anhang als PDF möglich, solange das PDF eine eigenhändige Unterschrift (Scan) enthält.
Ein Antrag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:
- Name
- Postanschrift und E-Mail-Adresse
- Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer
Anschrift
Akademisches Prüfungsamt
Prüfungsausschuss Informatik
z. Hd. Frau Kohlmetz
Appelstraße 11
30167 Hannover
kirstie.kohlmetz@zuv.uni-hannover.de
Links
- Prüfungsordnungen und Formulare
- Studieren mit Handicap oder mit chronischer Erkrankung
- Modulkatalog
- Praktikantenamt Informatik
Formulare
- Antrag auf Nachteilsausgleich
- Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Studium Generale / Nebenfach
- Anerkennung von Studienleistungen:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Informatik
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Technische Informatik
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Informatik
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Technische Informatik
- Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit (vom Arzt auszufüllen)
- Bescheinigung zur Fristverlängerung (vom Arzt auszufüllen)
- Anmeldung von vorgezogenen Prüfungsleistungen
Beschlüsse